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   LAG Hamburg, 23.12.2009 - 8 Ta 26/08   

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https://dejure.org/2009,17940
LAG Hamburg, 23.12.2009 - 8 Ta 26/08 (https://dejure.org/2009,17940)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2009 - 8 Ta 26/08 (https://dejure.org/2009,17940)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 8 Ta 26/08 (https://dejure.org/2009,17940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gegenstandswert - fehlender Antrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragserfordernis bei einer Gegenstandswertbeschwerde; Beschwerde bei nicht auslegungsfähigem Vorbringen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 3 S. 1
    Antragserfordernis bei Gegenstandswertbeschwerde; unzulässige Beschwerde bei nicht auslegungsfähigem Vorbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2006 - 11 Ta 103/06

    Gegenstandswertfestsetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.12.2009 - 8 Ta 26/08
    Ohne einen Antrag ist eine Gegenstandswertbeschwerde unzulässig (vgl. LAG Hamburg v. 08.05.2008 - 8 Ta 6/08; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. 26.07.2008 - 11 Ta 103/06 - MDR 07, 370, Tz 11; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008 § 33 Tz 24).
  • LAG Hamburg, 29.01.2018 - 2 Ta 1/18

    Gegenstandswert - Beschwerde ohne Antrag - Auslegung - hinreichende Bestimmtheit

    Ohne einen Antrag ist eine Gegenstandswertbeschwerde unzulässig (vgl. LAG Hamburg vom 08. Mai 2008 - 8 Ta 6/08; vom 23. Dezember 2009 - 8 Ta 26/08 - juris; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2008 - 11 Ta 103/06 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 33 RVG Rn 24).

    Fehlt im konkreten Fall ein ausdrücklicher Antrag, den Gegenstandswert auf eine bestimmte Summe festzulegen, ist zu prüfen, ob den Ausführungen der Beschwerde mit hinreichender Bestimmtheit zu entnehmen ist, die Festsetzung welchen Gegenstandswerts der Beschwerdeführer begehrt (LAG Hamburg vom 23. Dezember 2009 - 8 Ta 26/08 -, Rn. 3, juris).

  • LAG Hamburg, 30.04.2013 - 8 Ta 6/13

    Gegenstandswert für Sonderlösungsrecht und Zeugnisse

    Es fehlt auch nicht an einem Antrag, der auch im Gegenstandswertfestsetzungsverfahren erforderlich ist (vgl. LAG Hamburg v. 23.12.2009 - 8 Ta 26/08 - juris, Tz 2; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. 26.07.2008 - 11 Ta 103/06 - MDR 07, 370, Tz 11; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. 2012 § 33 RVG Tz 24).
  • VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 C 18.877

    Streitwertfestsetzung

    Jedoch ergibt sich aus der Beschwerdebegründung mit hinreichender Bestimmtheit (vgl. LAG Hamburg, B.v. 23.12.2009 - 8 Ta 26/08 - juris Rn. 2), dass der Streitwert, den das Verwaltungsgericht nach § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,- EUR festgesetzt hat, entsprechend der geänderten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429; B.v. 22.1.2018 - 3 CE 17.2440) nach § 52 Abs. 6 GKG festgesetzt werden soll.
  • LAG Hamburg, 30.06.2011 - 8 Ta 11/11

    Gegenstandswert bei Anfechtung einer Betriebratswahl

    Das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags ist unschädlich, da die für die Zulässigkeit zwingend erforderliche Erkennbarkeit eines bestimmten Begehrens (vgl. LAG Hamburg v. 23.12.2009 - 8 Ta 26/08 Tz 2) unter Berücksichtigung der Begründung der Beschwerde gegeben ist.
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